Stand: 16. Juli 2026
Kein Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Patches
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Die von Klettkommando nach Kundenvorgaben, Kundenmotiv und erteilter Designfreigabe hergestellten Patches sind regelmäßig solche kundenspezifischen Waren. Für diese individuell gefertigten Produkte besteht daher kein Widerrufsrecht.
Sollte Klettkommando künftig ausnahmsweise vorgefertigte, nicht personalisierte Ware oder eine gesonderte Dienstleistung anbieten, erhält der Verbraucher vor Vertragsschluss die dafür gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung.
Diese Regelung beschränkt nicht die gesetzlichen Rechte bei Mängeln.